|
Qualität
|
|
| Verantwortung und KontrolleDie Wahrung der Interessen des Mandanten im In- und Ausland ist zentrales Anliegen des Patentanwaltes. Die Österreichische Patentanwaltskammer legt hohe Standards an ihre Mitglieder an. Zur Überwachung der Einhaltung dieser Standards dienen Standesrichtlinien, ein strenges Disziplinarrecht sowie die Disziplinargewalt, welche die Österreichische Patentanwaltskammer unter Oberaufsicht des zuständigen Ministeriums über ihre Mitglieder ausübt. GewissenhaftigkeitDer Patentanwalt ist verpflichtet, die übernommenen Vertretungen mit Gewissenhaftigkeit zu führen und die Interessen seiner Partei mit Eifer und Treue zu wahren. Er ist befugt, alles, was er nach dem Gesetz zur Vertretung seiner Partei für dienlich erachtet, unumwunden vorzubringen und ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel in jeder Weise zu gebrauchen, welche seiner Vollmacht, seinem Gewissen und den Gesetzen nicht widersprechen. VerschwiegenheitDer Patenanwalt ist zur Verschwiegenheit über die ihm in seiner Eigenschaft als Patentanwalt anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet und darf hinsichtlich dieser Angelegenheiten auch die Aussage als Zeuge vor den Zivilgerichten und vor den Verwaltungsbehörden verweigern.
|
|
Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an:
webmaster@oepak.at
|