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Unentgeltliche Vertretung (Pro Bono)

Patentanwälte übernehmen unentgeltlich die Vertretung mittelloser Erfinder vor dem Österreichischen Patentamt. Die Republik Österreich vergilt hierfür jährlich einen für den Sozialfonds der Patentanwaltskammer zweckgewidmeten Pauschalbetrag. Die von den österreichischen Patentanwälten im Rahmen der unentgeltlichen Mandate geleisteten Dienste übersteigen diesen Betrag jedoch um ein Vielfaches.

Die Österreichische Patentanwaltskammer verwaltet die Zuteilung der unentgeltlichen Mandate an ihre Mitglieder und die zweckgebundene Verwendung des Sozialfonds für Not- und Härtefälle von Witwen und Waisen ihrer ehemaligen Mitglieder und andere humanitäre Standeszwecke

Rechtsgestaltung 

Die Österreichische Patentanwaltskammer arbeitet aktiv an der Weiterentwicklung des gewerblichen Rechtsschutzes in Österreich mit. Sie ist in die einschlägigen Gesetzesvorhaben eingebunden und erstellt Gutachten und Stellungnahmen zu gesetzlichen und vertraglichen Vorhaben. 

Information

Die Patentanwaltskammer organisiert und nimmt teil an Informationsveranstaltungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes

Internationale Mitgliedschaften

Die Österreichische Patentanwaltskammer vertritt ihre Mitglieder auf internationalem Parkett und trägt zum Ansehen des österreichischen Berufsstandes im Ausland bei.

 

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